Neue Kategorie: Straßenverkehrsgesetz oder kurz SVG

Gesetze
Hallo Liebe Radfahrer

Ich habe beschlossen eine neue Kategorie in meinen Blog aufzunehmen. Die Kategorie heißt SVG. SVG ist die Abkürzung für das schweizer Straßenverkehrsgesetz. Um das Gesetz geht es auch in dieser Kategorie. Ich werde immer wieder Artikel aus dem SVG hier rein posten. Erstens um mir selber einen Überblick zu verschaffen was man alles darf und nicht darf und zweitens, um eine Art Sammlung zu erstellen bei der ich, wenn ich was brauche, über google schnell zum Erfolg komme.

Ich werde aber auch Artikel posten die Autofahrer betreffen damit sich Velofahrer im Fall der Fälle schützen können und genau wissen ob sie sich richtig oder falsch verhalten. Wer sich das selber mal zu Gemüte führen will findet eine immer aktuelle Ausgabe der Straßenverkehrsgesetze  unter diesem Link

Artikel 19 SVG Absatz 1-3

Kinder dürfen vor dem vollendeten sechsten Altersjahr auf Hauptstraßen nur unter Aufsicht einer mindestens 16 Jahre alten Person Radfahren.

Wer an einer körperlichen oder geistigen Krankheit oder an einer Sucht leidet, die das sichere Radfahren ausschließt, darf nicht Rad fahren. Die Behörde kann einer solchen Person das Radfahren verbieten.

In gleicher Weise kann der Wohnsitzkanton einem Radfahrer, der den Verkehr schwer oder mehrmals gefährdet hat oder in angetrunkenem Zustand gefahren ist, das Radfahren untersagen. Die Mindestdauer des Fahrverbotes beträgt einen Monat.

Radfahrer, über deren Eignung Bedenken bestehen, können einer Prüfung unterworfen werden.

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