Informationen zu Artikel 95 Absatz 4a-Artikel 2 Absatz 1a-Artikel 3 Absatz 3+5

Gesetze
Hallo Liebe Leute

Heute kurz und knapp ein paar neue Artikel aus dem Strassenverkehrsgesetzes SVG. Heute die Artikel 95, 2 und 3. Ich werde die Artikel nicht hintereinander posten weil das einfach zu einfach wäre und mag einfach nicht. Deshalb einfach durcheinander.

Artikel 95 Absatz 4a SVG

Mit Busse wird bestraft, wer: Ein Fahrrad führt, obwohl ihm das Radfahren untersagt wurde;

Artikel 2 Absatz 1a SVG

Strassen, die für den allgemeinen Durchgangsverkehr notwendig sind, mit oder ohne Einschränkungen für den Motorfahrzeug- und Fahrradverkehr offen zu erklären;

Artikel 3 Absatz 3+5

Absatz 1:  Der Motorfahrzeug- und Fahrradverkehr kann auf Strassen, die nicht dem allgemeinen Durchgangsverkehr geöffnet sind, vollständig untersagt oder zeitlich beschränkt werden; Fahrten im Dienste des Bundes bleiben jedoch gestattet.

Absatz 5:  Massnahmen für die übrigen Fahrzeugarten und Strassenbenützer richten sich, soweit sie nicht zur Regelung des Motorfahrzeug- und Fahrradverkehrs erforderlich sind, nach kantonalem Recht.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Social Media Auto Publish Powered By : XYZScripts.com