Hallo Liebe Leute
Heute kurz und knapp ein paar neue Artikel aus dem Strassenverkehrsgesetzes SVG. Heute die Artikel 95, 2 und 3. Ich werde die Artikel nicht hintereinander posten weil das einfach zu einfach wäre und mag einfach nicht. Deshalb einfach durcheinander.
Artikel 95 Absatz 4a SVG
Mit Busse wird bestraft, wer: Ein Fahrrad führt, obwohl ihm das Radfahren untersagt wurde;
Artikel 2 Absatz 1a SVG
Strassen, die für den allgemeinen Durchgangsverkehr notwendig sind, mit oder ohne Einschränkungen für den Motorfahrzeug- und Fahrradverkehr offen zu erklären;
Artikel 3 Absatz 3+5
Absatz 1: Der Motorfahrzeug- und Fahrradverkehr kann auf Strassen, die nicht dem allgemeinen Durchgangsverkehr geöffnet sind, vollständig untersagt oder zeitlich beschränkt werden; Fahrten im Dienste des Bundes bleiben jedoch gestattet.
Absatz 5: Massnahmen für die übrigen Fahrzeugarten und Strassenbenützer richten sich, soweit sie nicht zur Regelung des Motorfahrzeug- und Fahrradverkehrs erforderlich sind, nach kantonalem Recht.